Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter. Ich dokumentiere Ihren Schaden gerichtsfest – damit die gegnerische Versicherung in voller Höhe reguliert.

Ich arbeite ausschließlich in Ihrem Auftrag – nicht für die Versicherung. So bewerte ich jeden Schaden neutral und vollständig.
Jedes Gutachten ist nachvollziehbar dokumentiert und hält auch vor Gericht stand – die Grundlage für Ihre volle Entschädigung.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Für Sie entstehen keine Auslagen.
Kurzfristige Termine in München und auf Anfrage bundesweit. Ihr Gutachten liegt in der Regel binnen 24–48 Stunden vor.
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstelle ich für Sie ein vollständiges Unfallschadengutachten – von der Schadenhöhe über die merkantile Wertminderung bis zum Nutzungsausfall. Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung in voller Höhe durchsetzen können.
Vom ersten Anruf bis zur Auszahlung begleite ich Sie – schnell, transparent und ohne Aufwand für Sie.
Sie melden sich telefonisch oder über das Formular. Ich kläre kurz den Hergang und vereinbare einen Besichtigungstermin.
Ich begutachte den Schaden vor Ort bei Ihnen oder auf Anfrage bundesweit und dokumentiere ihn lückenlos.
Sie erhalten Ihr gerichtsfestes Gutachten in der Regel binnen 24–48 Stunden – inklusive aller Schadenpositionen.
Mit dem Gutachten setzen Sie oder Ihr Anwalt die volle Entschädigung gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst entscheiden, wer Ihren Schaden bewertet. Der Unterschied macht sich für Sie bezahlt.
| Kriterium | Ihr eigener Gutachter | Versicherungsgutachter |
|---|---|---|
| In wessen Interesse? | Ausschließlich in Ihrem | Im Interesse der Versicherung |
| Wertminderung erfasst | Vollständig beziffert | Oft zu niedrig oder fehlend |
| Nutzungsausfall & Restwert | Marktgerecht ausgewiesen | Zu Ihren Ungunsten kalkuliert |
| Wer trägt die Kosten? | Die gegnerische Versicherung | Die Versicherung |
| Vor Gericht verwertbar | Ja, gerichtsfest | Eingeschränkt |
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihren unabhängigen Kfz-Gutachter. Für Sie entstehen in der Regel keine Auslagen – Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl.
Ja. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der ausschließlich in Ihrem Interesse arbeitet.
Ein reparierter Unfallwagen ist am Markt weniger wert als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug – selbst bei fachgerechter Reparatur. Diese Differenz nennt man merkantile Wertminderung. Ich beziffere sie nachvollziehbar, damit Sie auch diesen Anspruch geltend machen können.
Nach der Besichtigung erstelle ich Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. So können Sie Ihre Ansprüche ohne Verzögerung gegenüber der Versicherung geltend machen.
Mein Büro sitzt in Dachau, Besichtigungen führe ich auf Anfrage bundesweit durch. Sprechen Sie mich einfach an – ich finde einen Termin, der zu Ihnen passt.
Je früher der Schaden dokumentiert ist, desto stärker Ihre Position. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Gutachten an.
Ihr unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro in Dachau. Gerichtsfeste Unfallschadengutachten – damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.