Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Sven Gawelek, Xpertivo Schadengutachten (nachfolgend „Sachverständiger“) und seinen Auftraggebern über die Erstellung von Kfz-Gutachten und verwandte Leistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Sachverständige stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Auftrag kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website erteilt werden. Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines unabhängigen, neutralen Gutachtens über den Zustand bzw. Schaden eines Kraftfahrzeugs. Der Sachverständige ist bei der Erstellung des Gutachtens fachlich unabhängig und an keine Weisungen gebunden, die die inhaltliche Richtigkeit des Gutachtens beeinträchtigen würden.
Der Sachverständige ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Auskünfte bei Werkstätten, Versicherungen, Behörden und sonstigen beteiligten Dritten einzuholen. Der Auftraggeber erteilt hierzu, soweit erforderlich, die notwendigen Vollmachten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Sachverständigen alle für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie Zugang zum Fahrzeug zu gewähren.
Das Honorar richtet sich nach dem Umfang der erbrachten Leistung und wird, soweit nicht individuell vereinbart, auf Basis marktüblicher Honorarsätze für Kfz-Sachverständige abgerechnet. Es versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden ohne Mithaftung des Auftraggebers) sind die Gutachterkosten Bestandteil des zu ersetzenden Schadens und werden im Regelfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Der Auftraggeber bleibt unabhängig hiervon gegenüber dem Sachverständigen zur Zahlung verpflichtet; zahlt die gegnerische Versicherung nicht oder nicht vollständig, bleibt der Auftraggeber in Höhe des offenen Betrags zahlungspflichtig.
Der Auftraggeber kann seinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung in Höhe der Gutachterkosten erfüllungshalber an den Sachverständigen abtreten. Eine gesonderte Abtretungserklärung wird bei Bedarf zur Unterschrift vorgelegt.
Das Gutachten ist ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt (z. B. Vorlage bei der gegnerischen Versicherung, vor Gericht oder bei einer Werkstatt). Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen. Das Urheberrecht am Gutachten verbleibt beim Sachverständigen.
Der Sachverständige haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Besichtigungs- und Liefertermine werden nach bestem Wissen vereinbart. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat (z. B. fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, höhere Gewalt), begründen keinen Schadensersatzanspruch.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.
Die im Rahmen der Auftragserfüllung erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung dieser Website.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Sachverständigen (Dachau). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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